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Die Regelung der Einspeisung subventionierter erneuerbarer Energien wird in der EEG Umlage den Verbrauchern berechnet.

Eine Transparenz, wie und welche Kosten hier berechnet werden, fehlte bisher. Die EU-Kommision hat den Beschluss zur Eröffnung eines EEG-Beihilfeverfahrens gegen Deutschland am 18.12.2013 eröffnet. Der europäische Gerichtshof sagt hierzu eindeutig, dass dies für alle nationalen Gerichte bindent ist und das "Stand-Stil-Gebot" gilt.

Im EU-Vergleich bezahlen deutsche Verbraucher und Betriebe mit die höchsten Strompreise. Weiterhin ist rechtswidrig, dass auf alle diese Abgaben noch Stromsteuer und darauf nochmals Mehrwertsteuer berechnet wird, obwohl das Besteuern von Steuern verboten ist.

Obwohl der Strompreis über die Strombörse des Großhandels sinkt, steigen die Preise bei den Endverbrauchern und Betrieben, die keine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese verfehlte Wucherei hat in den letzten Jahren zum Massensterben in Branchen geführt, die hunderte Jahre bestanden haben, so zum Beispiel das Bäckerhandwerk, das von ehemals noch 18tsd. Betrieben nur noch ca. unter 10tsd zählt mit Tendenz nach 6-8tsd.