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Netzdienste:
Der Bereich Netzdienste wird von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt, die für Wettbewerb sorgen soll. (Netzdienste gibt es für die unterschiedlichsten Arten: Strom, Gas, Telefon, DSL etc.)

Die EU Kommission hat sich diesem Thema speziell angenommen, da hier große Unterschiede in den Mitgliedsländern vorherrschen, die mit entsprechend hohen Kostenbelastungen für die Bürger verbunden sind und ein Hemmnis für freien Wettbewerb darstellen.

Da die Kostenbelastung für Netzdienste beim Strom ca. 30% und beim Gas ca. 25% ausmachen sollen, wird diese Position in den Kostenkalkulationen der Versorger im übergeordneten Bereich sowie Endkundenbereich sehr kritisch beleuchtet.

Presseberichte Bundesnetzagentur:

6 Netzbetreiber haben dominierende Marktstellung...

Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber

BNA kürzt Netzentgelte auch im Verteilnetzbereich

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, abgeben müssen.

Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde.

Für Gas und Stromkunden ist hier der Unterschied Sondervertragskunde und Tarifvertragskunde wesentlich, da die Abgaben unterschiedlich hoch anzusetzen sind.

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